I. Kompetenz

  • Steuerverfahren (Steuerstreit)
  • Haftpflichtverfahren Ordentliche Gerichte

II. Beratung für Berater

Steuerberatung ist schwierig. Steuerberater werden im Berufsalltag mit steuerrechtlichen Spezialfragen konfrontiert. Auch der Steuerstreit mit der Finanzverwaltung ist nicht einfach.
Die (Zweit-)Beratung für Steuerberater wird zunehmend wichtiger. Die Beratung für Steuerberater dient der Rechtssicherheit für den Steuerberater und den Mandanten. Unsicherheiten in der Beratung hinsichtlich von steuerrechtlichen Spezialfragen werden aufgedeckt und beseitigt. Das Führen des Steuerstreits mit der Finanzverwaltung und vor den Finanzgerichten kann auf den Steueranwalt übertragen werden. Der Steuerberater kann im Steuerstreit dann die Rolle übernehmen, das Gespräch mit dem Finanzamt immer wieder unbelastet aufnehmen zu können, wenn es durch den Steuerstreit zerrüttet erscheint.

III. Haftung des Steuerberaters

Der Steuerberater kann schnell in Verdacht stehen, falsch beraten zu haben, wenn ein steuerlicher Erfolg nicht eintritt, der mit einer steuerrechtlichen Gestaltung erreicht werden soll. Entsteht ein solcher Verdacht, ist der Steuerberater oder der hinzugezogene Steueranwalt verpflichtet, für den Mandanten oder die Versicherung den Steuerstreit mit dem Finanzamt zu führen, um ggf. einen Schaden des Mandanten zu mindern (§ 254 BGB). Ferner benötigt der Steuerberater einen Berater, der ihm – von Anfang an – bei der Abwehr von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen zur Seite steht.

Kompetenzen

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